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Corona Massnahmen in den Niederlanden

Die Regierung in den Niederlanden hat vielfältige Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Folgen der Corona Pandemie für die Wirtschaft einzudämmen. Von einigen Regelungen sind die Details noch nicht bekannt. Der Stand am 23. März 2020 ist wie folgt:

  1. Unternehmer die, gerechnet ab dem 1. März 2020, einen Umsatzverlust von mindestens 20 Prozent erwarten, können drei Monate lang einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 90 Prozent erhalten
    (Noodfonds Overbrugging Werkgelegenheid, kurz: NOW). Diese neue Maßnahme wird über das Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) abgewickelt. Sie ersetzt die bisherige Kurzarbeitsregelung, die eingestellt worden ist.
    Der Zuschuss von 90% auf die Lohnkosten gilt bei 100% Umsatzverlust,
    bei 50% Umsatzverlust gilt 45% Zuschuss,
    bei 25% Umsatzverlust gilt 22,5% Zuschuss.
    Das UWV gewährt eine vorläufige Zahlung von 80% des zu erwartenden Zuschusses. Später wird dann festgestellt, wie hoch der Anspruch tatsächlich ausfällt.  Der Zuschuss gilt für feste Mitarbeiter und nicht dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter eines Unternehmens. Wenn die Lohnsumme zurückgeht, wird auch der Zuschuss entsprechend geringer sein.
  2. Selbstständige können an ihrem Wohnort rückwirkend ab dem 1. März 2020, einen Einkommenszuschuss beantragen auf der Basis des Besluit bijstandverlening zelfstandigen (Bbz). Es geht dabei um eine Hilfe von 1.500 Euro netto pro Unternehmer und ist unabhängig vom Einkommen des Partners oder Vermögen.
    Auch gibt es die Möglichkeit, ein Darlehen bis zu 10.157 Euro zu vergünstigten Konditionen zu erhalten.
  3. Die Steuerverwaltung kann betroffenen Unternehmen einen Zahlungsaufschub für Körperschafts-, Umsatz-, Einkommens- und Lohnsteuer gewähren. Dieser muss (Stand 23. März 2020)   schriftlich beantragt werden bei der Steuerverwaltung mit der Anschrift „Belastingdienst Postbus 100, 6400 Heerlen“. Die Behörde setzt dann den Einzug der Steuern umgehend für zuerst 3 Monate aus. Etwaige Strafen bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern müssen nicht gezahlt werden. Der Steuerzinssatz wird ab dem 1. Juni um 0,01% ermäßigt.
  4. Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, Bankkredite und Bankbürgschaften zu erhalten, können vom Staat eine Bürgschaft über 50 Prozent des aufzunehmenden Betrages erhalten. Dieses Maßnahmenpaket heißt Garantie Ondernemersfinanciering-regeling (GO)
  5. Die Banken ABN Amro, ING, Rabobank und Triodos Bank gewähren ein halbes Jahr Zahlungsaufschub für Darlehen bis 2,5 Millionen Euro für Betriebe, die grundsätzlich gesehen gesund sind.
  6. Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe können seit dem 18. März 2020 für Überbrückungskredite staatliche Bürgschaften erhalten (Borgstellingskrediet Landbouw, kurz: BL)
  7. Für Unternehmen, die von den Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus besonders getroffen werden, wie Gastronomen und Kulturschaffende, soll es Kompensationen (Compensatieregeling getroffen sectoren) geben. Es geht um eine einmalige pauschale Zahlung von 4.000 Euro je Unternehmen.

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Laatste update op 23-08-2022
Artikel gemaakt op 23-03-2020
Dit artikel (of blog of voorbeeldovereenkomst) is met aandacht en zorgvuldigheid geschreven, maar bevat informatie van algemene en informatieve aard. De informatie in dit artikel kan, afhankelijk van de omstandigheden van uw specifieke geval, niet of verminderd van toepassing zijn. De informatie in dit artikel dient derhalve niet als fiscaal/juridisch advies te worden beschouwd. Jongbloed Fiscaal Juristen N.V., haar medewerkers en of haar vestigingen/deelnemingen aanvaarden dan ook geen enkele aansprakelijkheid voor de gevolgen van het gebruik van de informatie uit het artikel.
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